Die SVA ermöglicht ihren Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von Shiatsu‐Behandlungen. Wenn du also selbständig tätig bist, kannst du dir pro Jahr EUR 100,- zurückholen.
Kriterien für den Gesundheitshunderter
- Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Die Mindestinvestition beträgt 150 €.
- Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, Gewerbepensionistinnen bzw. Gewerbepensionisten, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige).
- Ein Gesundheitscheck (Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
- Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVS Gesundheitshunderter“ an die betreuende Landesstelle, z.B. per Email oder SVS App.
- Dem Antragsformular liegen bei: Kopie des Vorsorgeuntersuchung‐Befundblattes und Rechnungskopie(n) der durchgeführten Leistung.
Weitere Informationen zum Gesundheitshunderter (SVS Website)