SVS Gesundheitshunderter

Die SVA ermöglicht ihren Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von Shiatsu‐Behandlungen. Wenn du also selbständig tätig bist, kannst du dir pro Jahr EUR 100,- zurückholen.

Kriterien für den Gesundheitshunderter

  • Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Die Mindestinvestition beträgt 150 €.
  • Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, Gewerbepensionistinnen bzw. Gewerbepensionisten, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige).
  • Ein Gesundheitscheck (Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
  • Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVS Gesundheitshunderter“ an die betreuende Landesstelle, z.B. per Email oder SVS App.
  • Dem Antragsformular liegen bei: Kopie des Vorsorgeuntersuchung‐Befundblattes und Rechnungskopie(n) der durchgeführten Leistung.

Weitere Informationen zum Gesundheitshunderter (SVS Website)